Natura 2000-Schutzgebiete

Europäisches Schutzgebietenetz Natura 2000

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Natura 2000 ist das zusammenhängende Netz europäischer Schutzgebiete. Grundlage dieses Netzwerkes ist die vom 21.5.1992 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossene FFH-Richtlinie (F = Fauna, Tierwelt, F = Flora, Pflanzenwelt, H = Habitat, Lebensraum). Natura 2000 schließt auch Gebiete ein, die nach der Vogelschutzrichtlinie von 1979 zu schützen sind. Beide Richtlinien bezwecken den Erhalt der biologischen Vielfalt durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten. FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind verbindlich umzusetzendes EU-Recht. Das Ziel der Richtlinie ist der Erhalt der biologischen Vielfalt auf europäischer Ebene. Durch die Richtlinie ist dazu die Bewahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten durch den Aufbau eines kohärenten Netzes von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung in Europa vorgegeben.

Wesentliche Bestandteile beider Richtlinien sind Anhänge, in den die zu schützenden Lebensräume (LRT) und die Tier- und Pflanzenarten aufgeführt sind:

  • Anhang I und Anhang II der FFH-Richtlinie: für bestimmte Lebensräume und Arten sind besondere Schutzgebiete erforderlich
  • Anhang IV: Streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse
  • Anhang V Überwachung von Entnahme und Nutzung von Arten

Natura 2000-Verordnung nach §32 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz

In den zurückliegenden Jahren sind zahlreiche hessische Gebiete aufgrund der Vorgaben der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie an die Europäische Union gemeldet worden. Das Meldeverfahren wurde für das Land Hessen im Jahr 2004 abgeschlossen. Seit Ende 2006 besteht Klarheit, dass in Hessen sämtliche Anforderungen der EU bezüglich der Gebietsmeldung erfüllt sind. Dieses war der erste Schritt zur Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien. Neben dem Gebietsmanagement und dem damit verbundenen Monitoring fordert die Europäische Union eine förmliche Schutzerklärung der Natura 2000-Gebiete.

Durch die Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes vom 04.12.2006 (GVBl. I S. 611) wurde in § 32 Abs. 1 die Grundlage für den Erlass einer Verordnung zur Ausweisung der Natura 2000-Gebiete in Hessen gelegt. Hiermit werden nicht nur die rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus den beiden wichtigen EU-Naturschutzrichtlinien ergeben, erfüllt. Die „Verordnung über die Natura 2000-Gebiete in Hessen“  wurde am 16. Januar 2008 unterzeichnet und am 7. März 2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen (GVBl. I S. 30) verkündet.

Neben dem allgemeinen Verordnungstext setzt sich die Natura 2000-Verordnung aus folgenden Anlagen zusammen:

  • Anlage 1a Abgrenzungskarten der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete);
  • Anlage 1b Abgrenzungskarten der Europäischen Vogelschutzgebiete;
  • Anlage 2 Übersichtskarte;
  • Anlage 3a Erhaltungsziele (EHZ) der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung;
  • Anlage 3b Erhaltungsziele der Europäischen Vogelschutzgebiete;
  • Anlage 4a ergänzende textliche Beschreibung der Abgrenzung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EBA);
  • Anlage 4b ergänzende textliche Beschreibung der Abgrenzung der Europäischen Vogelschutzgebiete.
  • Anlage 5 Liste der Europäischen Vogelschutzgebiete, deren Festsetzung nach §1 Abs. 2 durch die Ausweisung als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet erfolgt ist.

Gebietsmanagement

Beim Gebietsmanagement handelt es sich um eine Daueraufgabe, die sich insbesondere auf folgende Bereiche erstreckt:

  • Erstellung von Maßnahmenplänen
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes
  • Vermeidung von Verschlechterungen
  • Aus- und Bewertung der gewonnenen Daten
  • Konfliktbewältigung bei Interessengegensätzen
  • Verträge mit Landnutzern
  • Fortschreibung des regionalen Landschaftspflegekonzepts als Handlungsgrundlage

Außerdem dient auch die FFH-Verträglichkeitsprüfung der Umsetzung dieser Schutzziele, dargestellt z. B. im EU-Leitfaden „Natura 2000 Gebietsmanagement“.

Maßnahmenplanung

Für den fachlich richtigen Umgang mit den verschiedenen Natura 2000-Gebieten werden Bewirtschaftungspläne erstellt. Diese Pläne sollen sicherstellen, dass eine entsprechende Pflege und Entwicklung der Gebiete, sowie ein optimaler Schutz von geschützten Tier- und Pflanzenarten, entsprechend der definierten Erhaltungsziele, gewährleistet ist.

Monitoring (Artikel 17-Berichterstattung)

Mit der Ausweisung der FFH-Gebiete ist auch die Verpflichtung verbunden, die für einen güns­tigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen langfristig zu gewährleisten. Nach Art. 17 der FFH-Richtlinie ist vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten alle 6 Jahre über die getroffenen Erhaltungs­maß­nahmen, die Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen auf den Erhaltungszustand und die Überwachung des Erhaltungszustandes berichten (auch Art. 11). Damit einher geht ein allgemeines Monitoring des Erhaltungszustandes aller Arten und Lebensraumtypen von ge­meinschaftlichem Interesse.

Weitere Informationen zu den hessischen Gutachten zur Artikel 17-Berichterstattung finden Sie hier: Steckbriefe, Gutachten und Hilfskonzepte zu FFH-Arten

Gebietsmeldungen

Die Meldung der NATURA 2000-Gebiete an die EU durch die Naturschutzverwaltung aus dem Jahr 2004 umfasst für Hessen insgesamt eine Gesamtfläche von 440.957 ha. 585 FFH-Gebiete (= 9,9 % der Landesfläche) und 60 Vogelschutzgebiete (VSG) (= 14,7 % der Landesfläche) umfassen somit aufgrund teilweiser Flächenüberlagerung insgesamt 20,9% der Landesfläche mit folgender Aufteilung auf Offenland und Wald sowie Waldbesitzarten:

Angaben
in Ha
Offen-
land
Wald Gesamt Staats-
wald
Kommunal-
wald
Privat-
wald
FFH-
Gebiet
53.087 155.874 208.961 89.192 40.796 28.886
Vogelschutz-
gebiet
128.800 182.098 310.898 99.702 43.393 39.003

In Hessen kommen 42 Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH-Richtlinie, 132 Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie sowie 140 Vogelarten gemäß Vogelschutzrichtlinie vor.

Gebietskarten und Gebietslisten

  • Die Gebietsliste der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) in Hessen finden Sie hier: Gebietsliste FFH
  • Die Gebietsliste der Vogelschutzgebiete (VSG) in Hessen finden Sie hier: Gebietsliste VSG
  • Die Natura 2000-Gebietskarten nach Landkreisen zusammengestellt können Sie hier als PDF-Dateien herunterladen: Gebietskarten         

Lebensraumtypen

In Anhang I der FFH-Richtlinie sind „natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“ aufgelistet. Sie sind neben den in Anhang II genannten Arten die wesentlichen Schutzgründe für den Aufbau des Netzes Natura 2000.

Von den insgesamt 218 für die Europäische Union aufgelisteten Lebensraumtypen (abgekürzt: LRT) kommen in Deutschland 91 und in Hessen 42 vor (hessische Zahl ohne Lebensraumtypen der EU-Osterweiterung 2004). Hier finden Sie eine Übersicht über alle 42 hessischen Lebensraumtypen: Lebensraumtypen

 Quelle: Europäisches Schutzgebietenetz Natura 2000 | Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz